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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 07.09.2021
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Anmeldung der Schulanfänger 2022 Die Schulverwaltung weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2022 schulpflichtig werden und für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden müssen. Kinder, die nach dem 30. September 2022 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Erziehungsberechtigten werden in den nächsten Tagen auf dem Postweg Informationen über die Anmeldung sowie ein Anmeldeformular erhalten. Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt zentral bei der Schulverwaltung der Stadt Iserlohn und muss bis spätestens 8. Oktober vorgenommen werden. Über das Serviceportal der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de kann die Anmeldung online erfolgen. Alternativ kann der ausgefüllte Anmeldebogen an die Schulverwaltung übersandt (Stadt Iserlohn, Schulverwaltung, Postfach 2462, 58634 Iserlohn) oder in den Bürgerservice-Stellen in Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, und in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, sowie in den Schulen abgegeben werden. Für Rückfragen der Eltern zur Anmeldung oder zum Beispiel zur nächstgelegenen Schule steht das Team der Schulverwaltung telefonisch unter den Durchwahlen 02371 / 217-1853, -1852, -1857 oder -1850 sowie nach vorheriger Terminvereinbarung in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Die Schulverwaltung befindet sich im ehemaligen Schulgebäude Wiesengrund, Im Wiesengrund 35. Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an der katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Die Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung anmeldet haben, werden nach den Herbstferien von der gewünschten Grundschule eingeladen, ihr Kind dort persönlich vorzustellen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in die gewünschte Schule. |
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