Presseinformation

Nr. 666 Steinfurt, 13. September 2021


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Bundestagswahl am 26. September: 340.716 Personen sind im Kreis Steinfurt wahlberechtigt
20 Prozent haben bereits per Briefwahl abgestimmt

Kreis Steinfurt. Für die am Sonntag, 26. September, stattfindende Wahl zum 20. Deutschen Bundestag sind im Kreis Steinfurt insgesamt 340.716 Personen wahlberechtigt. Hierunter sind kreisweit 13.401 Erstwählerinnen und Erstwähler. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

In den vergangenen Wochen haben die Städte und Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen mit Hinweisen zum Wahllokal und zur Möglichkeit versandt, vorab per Briefwahl abzustimmen. Sollten Wahlberechtigte noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann dies verschiedene Gründe haben. In diesem Fall sollten sich Betroffene kurzfristig an das zuständige Rathaus wenden und sicherstellen, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Grundsätzlich gilt: Für die Teilnahme an der Wahl ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung nicht nötig. Es reichen der Eintrag im Wählerverzeichnis und die Vorlage des Personalausweises.

 

Von der Möglichkeit, vorab per Briefwahl abzustimmen, haben inzwischen schon 20 Prozent der Wählerinnen und Wähler im Kreis Steinfurt Gebrauch gemacht. Wer sich noch spontan für die Abstimmung per Briefwahl entscheidet, hat noch bis Freitag, 24. September, um 18 Uhr Gelegenheit, die Briefwahl zu beantragen. Die Wahlbriefe müssen dann am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Rathaus eingegangen sein. Beantragt werden kann die Briefwahl online, über das auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular oder aber schriftlich beim zuständigen Rathaus. Kreiswahlleiter Thomas Ostholthoff empfiehlt allerdings, die Unterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen.

 

Wer am Wahlsonntag seine Stimme vor Ort im Wahllokal abgeben möchte, der sollte möglichst neben seinem Personalausweis auch einen eigenen Kugelschreiber und einen medizinischen Mundschutz mitbringen. In den Wahllokalen gilt die Maskenpflicht. Die Vorlage eines 3G-Nachweises ist dort allerdings nicht erforderlich.

 

Der Kreis Steinfurt gliedert sich in drei Wahlkreise: Der Wahlkreis 124 (Steinfurt I – Borken I) umfasst die Städte und Gemeinden Horstmar, Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Wettringen. Hinzu kommen aus dem benachbarten Kreis Borken noch Ahaus, Gronau, Heek, Legden und Schöppingen.

 

Der Wahlkreis 128 (Steinfurt III) umfasst die Städte und Gemeinden Emsdetten, Greven, Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und Westerkappeln.

 

Beide Wahlkreise werden durch den Kreis Steinfurt verwaltet.

 

Altenberge, Laer und Nordwalde zählen derweil zum Wahlkreis 127 (Coesfeld – Steinfurt II) und werden durch den Kreis Coesfeld verwaltet.

 

Alle Wählerinnen und Wähler haben zur Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter für den Wahlkreis gewählt. Hier gewinnt, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Mit der Zweitstimme wird derweil für die Landesliste einer Partei abgestimmt. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die spätere Kräfteverteilung im Bundestag.

 

Zum Dienst im Wahllokal und zur Auszählung der Ergebnisse sind am Wahlsonntag kreisweit 2.837 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt. Mit Blick auf die hohe Briefwahlbeteiligung rechnet Kreiswahlleiter Thomas Ostholthoff dennoch damit, dass es am Wahlabend einige Zeit dauern kann, bis ein vorläufiges Endergebnis feststeht.

 

Interessierte können die Wahlergebnisse am Wahltag ab 18 Uhr online unter www.kreis-steinfurt.de abrufen. Darüber hinaus werden die Wahlergebnisse auch im Wahlstudio im Kreishaus in Steinfurt präsentiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ist die Personenzahl jedoch auf 60 Personen begrenzt. Es gilt die 3G-Regel und zusätzlich eine Maskenpflicht.