Vreden, 13. September 2021
Briefwahlbüro im Rathaus
Für die Bundestagswahl am 26. September haben schon über 20% der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragt.
Für die Bundestagswahl am 26. September haben schon über 20% der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragt.
Im „Briefwahlbüro“ des Vredener Rathauses besteht die Möglichkeit, persönlich Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dort kann, wenn gewünscht, auch gleich an Ort und Stelle die Stimme abgeben werden. Wer für eine andere wahlberechtigte Person einen Briefwahlantrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt.
Montags, dienstags und donnerstags ist das Briefwahlbüro von 8 - 18 Uhr, mittwochs von 8 - 13 Uhr und freitags von 8 - 16 Uhr geöffnet. Christina Löser, Geva Huber und Kathrin Hilbring bilden das Team im Wahlbüro der Stadt Vreden für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.
Briefwahlanträge können bis spätestens Freitag, dem 24. September bis 18 Uhr gestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen. Für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück sollte genügend Zeit zur Verfügung stehen. Daher können Online-Wahlscheinanträge auch nur bis zum 22. September 13 Uhr gestellt werden.
Der Wahlbrief sollte rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der Stadt Vreden abgegeben werden. Er muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Wahlstatistik
In Vreden wurde der Wahlbezirk 7 (Im Vree, Marienturm) für die statistische Erhebung ausgewählt worden. Zudem wurde erstmalig ein Vredener Briefwahlbezirk für die Statistik ausgewählt. Die Briefwählerinnen und Briefwähler der Wahlbezirke 10 (Köckelwick), 11 (Ammeloe) und 12 (Lünten) gehören zu diesem Briefwahlbezirk.
Die Stimmzettel für die statistischen Erhebungen haben im oberen linken Bereich zusätzlich einen besonderen Aufdruck mit "Geburtsjahresgruppe und Geschlecht".
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Bei der repräsentativen Wahlstatistik hat der Gesetzgeber mehrere Maßnahmen erlassen, um die Verletzung des Wahlgeheimnisses auszuschließen. Weitere Informationen gibt es hierzu auf der Seite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de (Bundestagswahlen 2021 – Informationen für Wählende).
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Christina Löser, Geva Huber und Kathrin Hilbring vom Briefwahlbüro der Stadt Vreden