Meldungsdatum: 14.09.2021
Ein neuer Erlass und neue Rechtsverordnungen des Landes schaffen neue landeseinheitliche Quarantäneregeln für Schulen und in der Kindertagesbetreuung: Die Anordnung einer Quarantäne soll künftig in der Regel auf den nachweislich infizierten Fall beschränkt werden. Darauf weist jetzt der Kreis Borken hin.
Wenn in einer Klasse, einem Kurs, einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, eine einzelne Lehrkraft oder Betreuungsperson positiv getestet wird, wird in diesem Fall eine 14-tägige Quarantäne (§ 15 Test- und Quarantäneverordnung) angeordnet. Die Kontaktpersonen müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
Hinzu kommt:
Für geimpfte oder genesene Kontaktpersonen bleibt es dabei, dass für diese grundsätzlich keine Test- oder Quarantänepflicht vorgesehen ist, solange sie keine Symptome haben.
Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
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