Meldungsdatum: 01.10.2021

Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2022/2023

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2022/23 rückt näher. Sie findet in der Zeit von Montag, 08. November bis Freitag, 12. November, in den Leverkusener Grundschulen statt. Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es notwendig, mit den Sekretariaten der Grundschulen einen Anmeldetermin zu vereinbaren. Der Termin sollte gemeinsam mit dem Kind wahrgenommen werden. Dabei müssen die Geburtsurkunde und der Impfpass des Kindes (aufgrund der Nachweispflicht der Masernimpfung) vorgelegt werden. 

Schulpflichtig für das kommende Schuljahr werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, d.h. alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 geboren sind. Für Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, besteht ebenfalls die Möglichkeit der Anmeldung. 

Den Erziehungsberechtigten steht die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisschule) frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule in seiner Gemeinde, wenn die Aufnahmekapazität eine Aufnahme zulässt. Im Rahmen der freien Kapazitäten nimmt die Schule auch weiter entfernt wohnende Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei einer Aufnahme Vorrang gegenüber anderen Kindern. 

Erziehungsberechtigte können die nächstgelegenen Grundschulen beim Fachbereich Schulen, Frau Weber erfragen:

Tel. 0214 406-4084 oder per E-Mail anna-lena.weber@stadt.leverkusen.de .