Meldungsdatum: 09.10.2021
Der Landtag Nordrhein-Westfalens hat zur Förderung des gesellschaftlichen Miteinanders das Landesförderprogramm „Neustart Miteinander“ beschlossen.
Ziel des Sonderprogramms ist es, das Vereinsleben zu stärken, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und um neue konventionelle Impulse zu setzen.
Mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich jedoch bis maximal 5.000 Euro, können öffentliche Veranstaltungen von Vereinen, die noch in diesem Jahr und unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen stattfinden, gefördert werden.
Die Möglichkeit zur Antragsstellung besteht noch bis zum 30. November 2021 und erfolgt für Stadtlohner Vereine ausschließlich über das Online-Förderportal der Bezirksregierung Münster. Die für die Antragsstellung erforderliche Bestätigung der Kommune können interessierte Vereine bei der Stadt Stadtlohn im Fachbereich Schule, Kultur und Sport erhalten.
Nähere Informationen über das Förderprogramm und über die Antragsstellung erhalten Sie unter:
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander
Pressestelle der Stadt Stadtlohn
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