Meldungsdatum: 09.10.2021
Für die Bauarbeiten ist es notwendig, die Verkehrsräume in den jeweiligen Arbeitsbereichen freizuhalten.
Parken auf der Straße bzw. dem Seitenstreifen ist während der Arbeitszeiten im Baubereich nicht möglich. Eine Erreichung der Zufahrten zu den Grundstücken der betroffenen Straße ist temporär eingeschränkt bzw. zeitweise nicht möglich. Es wird darum gebeten, Stellplätze auf den Grundstücken bzw. außerhalb des Baubereiches zu benutzen.
Die Bauarbeiten sollen im März des kommenden Jahres abgeschlossen werden.
Pressestelle der Stadt Stadtlohn
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