Meldungsdatum: 15.10.2021
Nach der am 18.03.2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung zum verpflichtenden Umtausch von Papierführerscheinen endet die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 - 1958 am 19.01.2022.
Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich noch eine große Menge an Papierführerscheinen im Besitz der betroffenen Leverkusener Bürgerinnen und Bürger. Die unter Termine-Fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de sowie über das Bürgertelefon (0214-406 0) eingehenden Terminanfragen für Umtauschanträge werden durch die Führerscheinstelle in chronologischer Reihenfolge nach Eingangsdatum abgearbeitet. Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr rät daher zu einer frühzeitigen Terminvereinbarung, um den Umtausch vor Ablauf der Frist abwickeln zu können. Wer die Frist versäumt, kann auch nach deren Ablauf den Umtausch beantragen, riskiert jedoch ein Verwarn-/Bußgeld in Höhe von 10 € für das abgelaufene Dokument, wenn bei einer Kontrolle als Fahrzeugführer der Papierführerschein vorgezeigt wird.
Da der Pflichtumtausch bereits jetzt einen großen Teil der Terminkapazitäten beansprucht, kann es bei der Terminvereinbarung für andere Dienstleistungen zu längeren Wartezeiten kommen. Anliegen mit besonderer Dringlichkeit werden natürlich weiterhin mit Priorität bearbeitet.
Bei außerhalb von Leverkusen ausgestellten Papierführerscheinen ist es ratsam, bereits im Vorfeld eine Karteikartenabschrift (Ausdruck der Führerscheindaten) bei der Ausstellungsbehörde zu beantragen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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