Meldungsdatum: 17.11.2021

Auf den Weihnachtsmärkten in Wiesdorf und Opladen gilt die 2G-Regelung

Im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der pandemischen Lage haben die Veranstalter der Weihnachtsmärkte in Wiesdorf und Opladen im Rahmen eines Gesprächs mit der Stadt heute entschieden, für beide Weihnachtsmärkte die 2 G-Regelung einzuführen.

Dies bedeutet, dass die Inanspruchnahme der Weihnachtsmärkte nur für Geimpfte und Genesene möglich ist. Die Regelung wird durch die Veranstalter sowie den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert. Die Regelung gilt ab Beginn der Weihnachtsmärkte am 18.11.2021.

Als eine Inanspruchnahme gilt insbesondere

Die 2G-Regelung hat keine Auswirkung auf die Nutzung der Fußgängerzonen oder die angrenzenden Geschäfte in den Fußgängerzonen. Für Passanten, die die Fußgängerzone nutzen und ausschließlich den Weihnachtsmarkt queren, gilt die 2G-Regelung nicht. Hier gilt ausschließlich die ab dem 18.11.2021 geltende Maskenpflicht für die Fußgängerzonen.

„Unter den gegebenen Umständen ist das für den Christkindchenmarkt eine akzeptable Lösung, weil wir gleichzeitig für die Sicherheit der Besucher sorgen und trotzdem den Beschickern die Möglichkeit geben, ihre Waren zu verkaufen. Ein Wermutstropfen ist allerdings, das auch Getestete leider keinen Glühwein auf dem Markt trinken können“, sagt der Veranstalter Axel Kaechele zu der Regelung.

Krisenstabsleiter Marc Adomat sowie Gesundheitsdezernent Alexander Lünenbach, begrüßen die verantwortungsvolle Vorgehensweise der Betreiber. „Insbesondere aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Leverkusen ist eine umsichtige Realisierung von Veranstaltungen im Sinne des Gesundheitsschutzes elementar“, so Alexander Lünenbach.

 

 

Pressekontakt: Julia Trick