Meldungsdatum: 26.11.2021

3G-Pflicht für Besucherinnen und Besucher der städtischen Verwaltungsgebäude

Ab sofort gilt für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsstandorte der Stadt Leverkusen die 3G-Regel. Das heißt, um die städtischen Verwaltungsgebäude betreten zu können, muss entweder der Nachweis über die bereits bestehende Immunisierung (Genesung oder vollständige Impfung) oder ein negatives Testergebnis (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden.

Pressekontakt: Julia Trick