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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 29.11.2021
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Besuch der städtischen Kultureinrichtungen mit 2 G – Büchereien mit reduzierten Öffnungszeiten Mit der neuen Coronaschutzverordnung gilt in den städtischen Kultureinrichtungen zumeist nun die 2 G-Regel: Wer das Parktheater Iserlohn, das Stadtarchiv, die Büchereien, die Volkhochschule und die Städtische Galerie sowie die Musikschule und die Städtischen Museen aufsuchen möchte, muss nachweisen, dass er genesen oder vollständig geimpft ist. Ausgenommen von der 2 G-Regel im gesamten Kulturbereich sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. In der VHS gilt 2 G zudem nicht für Teilnehmende von berufsbezogenen Angeboten, Integrationskursen und Schulabschlusskursen, für diese gilt die 3 G-Regel. In den Einrichtungen gelten weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Stadtbücherei Iserlohn hat zudem ihre Öffnungszeiten reduziert. Ab sofort gelten folgende Zeiten: Die Hauptstelle in Iserlohn (Alter Rathausplatz 1) öffnet montags und freitags von 11 bis 18 Uhr, dienstags von 14.30 bis 18 Uhr, mittwochs von 11 bis 14.30 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr. Donnerstags ist die Bücherei geschlossen. Die Zweigstelle Letmathe (Hagener Straße 62) öffnet montags und freitags von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr, dienstags von 15 bis 18 Uhr und mittwochs von 10 bis 13 Uhr. Donnerstags und samstags ist die Zweigstelle geschlossen. |
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