Vreden, 30. November 2021
3G-Regelung bei Besuchen im Rathaus und der Nebenstellen
Gültig ab 6. Dezember
Gültig ab 6. Dezember
Auf Grund der aktuellen Corona-Entwicklungen ist ab dem 6. Dezember der Besuch des Rathauses und der Nebenstellen auch für Besucherinnen und Besucher nur unter Einhaltung der 3-G-Regelung möglich. Dieses ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Stadt Vreden weiterhin zu gewährleisten und auch die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus zu vermindern.
Ein entsprechender Nachweis ist von den Besucherinnen und Besuchern mitzuführen und nach Aufforderung vorzuzeigen. Sollte die Person weder vollständig geimpft, genesen sein, noch einen tagesaktuellen offiziellen negativen Schnelltest oder einen längstens 48 Stunden zurückliegenden negativen PCR-Test vorweisen können, kann das Gebäude nicht betreten werden. Für den Testnachweis können die öffentlichen Teststellen genutzt werden. Die allgemein gültigen Hygieneregeln wie Abstand und das Tragen einer medizinischen Maske sind weiterhin gültig.