Meldungsdatum: 02.12.2021
Aufgrund der sich aktuell weiter verschärfenden Situation rund um das Coronavirus hat sich die Stadt Borken als Betreiberin dazu entschlossen, dass öffentliche Veranstaltungen in der Stadthalle Vennehof ausschließlich unter 2G-plus stattfinden werden. Das bedeutet, dass Akteurinnen und Akteure sowie Besucherinnen und Besucher zum einen die 2G-Regel (geimpft, genesen) erfüllen und zusätzlich einen aktuellen Nachweis eines Corona-Schnelltests (max. 24 Stunden alt) beziehungsweise eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) vorzeigen müssen. Diese Regelung gilt ab Montag, 6. Dezember 2021.
Stadt Borken
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