Presseinformation

Nr. 856 Steinfurt, 03. Dezember 2021


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
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3G-Regelung gilt ab Montag, 6. Dezember, für Besucherinnen und Besucher des Kreishauses und sämtlicher Nebenstellen
Kontrolle an den Eingängen | Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz erledigen

Kreis Steinfurt. Nach der 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt ab Montag, 6. Dezember, auch für Besucherinnen und Besucher, dass sie geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie das Kreishaus eine der Nebenstellen oder eine der Zulassungsstellen betreten. Entsprechende Nachweise sowie das persönliche Ausweisdokument (bspw. Personalausweis, Führerschein) werden am jeweiligen Eingang kontrolliert. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen nach Möglichkeit per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz zu klären.

„Bei solch hohen Infektionszahlen müssen wir Vorsichtsmaßnahmen treffen“, sagt Landrat Martin Sommer und bittet Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür: „Wir wollen damit einerseits vermeiden, dass sich das Coronavirus beispielsweise in Wartebereichen weiterverbreitet und andererseits gewährleisten, dass die Kreisverwaltung funktionsfähig bleibt.“

In unaufschiebbaren Fällen sollten vorab Termine gemacht werden. Generell gelten Terminvereinbarungen für: die Zulassungsstellen, die Führerscheinstelle und das Umwelt- und Planungsamt – aktuell außerdem für die Elterngeldstelle und die Beistandschaften sowie die Ausländerbehörde.

In allen Gebäuden des Kreises gelten Maskenpflicht (mind. medizinische Maske bzw. FFP2-Maske) sowie Abstands- und Hygieneregeln.

Das Kreis-Bistro ist für externe Besucherinnen und Besucher zurzeit geschlossen.