Meldungsdatum: 03.12.2021

Kreisverwaltung: Besucher müssen 3G-Regel erfüllen

(pen) Nach der 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt ab Montag, 6. Dezember, auch für Besucherinnen und Besucher des Schwelmer Kreishauses, des Straßenverkehrsamtes und der Zulassungsstelle in Witten sowie der Dienststellen des Jobcenters EN und sämtlicher weiterer Nebenstellen der Kreisverwaltung: Zutritt hat nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist.

 

Vorgabe für die Tests: Notwendig ist eine offizielle Bescheinigung, Selbsttests ohne Nachweis oder digitale Selbsttestungen werden nicht anerkannt. Schnelltests dürfen dabei höchstens 24 Stunden alt sein, für PCR-Tests lautet die Frist 48 Stunden. Die Nachweise sowie ein Ausweisdokument werden an den Eingängen kontrolliert.

 

„Bei den hohen Infektionszahlen müssen wir mehr denn je Vorsicht walten lassen", macht Kreisdirektor Paul Höller deutlich. Er setzt auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. „Uns geht es darum, zum einen das Weiterverbreiten des Virus in Wartebereichen zu verhindern. Zum anderen sollen und müssen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung geschützt werden, nur so können wir unseren Betrieb sicherstellen.“

 

Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, ihre Anliegen nach Möglichkeit per Telefon oder E-Mail zu klären. Für alle anderen Anliegen bleibt es bei der Pflicht, vorab einen Termin zu vereinbaren. Ebenfalls zu beachten: In allen Gebäuden des Kreises müssen medizinische Masken getragen sowie Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.