Verzicht auf Silvester-Feuerwerk

23.12.2021 | Herten

Stadt appelliert an Bürgerinnen und Bürger auf Knallerei zu verzichten

Für Silvester-Feuerwerk gilt inzwischen ein bundesweites Verkaufs-Verbot. Ein Zündverbot für Feuerwerkskörper auf ausgewählten Straßen und Plätzen im Stadtgebiet Herten wird es dagegen nicht geben. Jedoch richtet das Ordnungsamt der Stadt Herten einen dringenden Appell an die Bürgerinnen und Bürger, beim Jahreswechsel auf die Knallerei zu verzichten.

„Gerade vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr raten wir dringend vom Zünden von Silvesterfeuerwerk ab, damit die Krankenhäuser während der Corona-Pandemie nicht zusätzlich durch Verletzte belastet werden. Die Pandemie verlangt allen Beteiligten eine Menge ab. Ein Verzicht würde dazu führen, dass wir alle einen Beitrag dazu leisten, diese schwierige Zeit gemeinsam zu überwinden“, erklärt Ordnungsamtsleiter Marc Bouten. Darüber hinaus seien natürlich auch an Silvester die aktuellen Corona-Regeln einzuhalten.

Unter diese Regeln fällt auch die ab dem 28. Dezember gültige Kontaktbeschränkung für private Treffen drinnen und draußen. Geimpfte und Genesene dürfen sich mit maximal zehn Personen treffen, bei Ungeimpften darf sich ein Haushalt mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts verabreden. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind von der Regelung ausgenommen.

Sollten einige Hertenerinnen und Hertener entgegen des Appells dennoch ihr Feuerwerk zünden, gibt es auch hierfür eine Reihe Bestimmungen, die zu beachten sind. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell verboten. Personen unter 18 Jahren dürfen zudem grundsätzlich kein Feuerwerk der Klasse II aufbewahren oder entzünden. Das Ordnungsamt rät darüber hinaus dazu, dringend die Hinweise auf den Verpackungen zu beachten, da ein unsachgemäßer Gebrauch schnell zu Unfällen führt.

Bei der Entsorgung der Feuerwerkskörper im Restmüllbehälter sollte in jedem Fall sichergestellt sein, dass sie nicht mehr brennen oder glimmen. Ungenutztes Feuerwerk darf nur entsorgt werden, wenn die Körper nicht mehr entzündlich sind. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Überreste ordnungsgerecht zu entsorgen.

Auch wenn es abermals ein ruhigerer Jahreswechsel in kleinerem Kreis wird, wünscht die Verwaltung allen Hertenerinnen und Hertenern einen guten und zuversichtlichen Start in das neue Jahr.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Nina Rehberg, Telefon: 02366 303-393, n.rehberg@herten.de



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Logo Stadt Herten