Verschärfte Regeln für Sport in Innenräumen

27.12.2021 | Herten

Ab Dienstag, 28.12.2021, gilt 2G Plus – auch in Sauna und Wellnessbereich

Bei der Sportausübung in Innenräumen gilt in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Dezember die 2G-Plus-Regel. Dies geht aus der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes hervor. Das heißt in Turn- und Sporthallen, aber auch in Schwimmbädern, Sauna- und Wellnesseinrichtungen müssen alle Personen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Ein Schnelltest-Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test 48 Stunden. Wichtig ist, dass kein Selbsttest ausreicht.

Es muss entweder ein unter Aufsicht und bescheinigter Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Die Kontrolle hat vor Eintritt in die Turn- oder Sporthalle zu erfolgen und nicht auf der Sportfläche oder in den Umkleideräumen. Im Copa Ca Backum erfolgt die Kontrolle der Nachweise an der Kasse.

Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in den Schulen getestet werden und Kinder bis zum Schuleintritt. Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren müssen die Testbescheinigung der Schulen vorzeigen. Ausnahmen stellen hier die Ferienzeiten sowie der Montag, 10. Januar 2022, dar. Kinder der Grundschule, die während der Ferien oder am ersten Schultag bereits am Sport in ihren Vereinen oder anderen Organisationen teilnehmen wollen, benötigen einen negativen Test, da die Ergebnisse der Pooltestungen in der Regel erst am späten Abend vorliegen. Gleiches gilt auch für das Copa Ca Backum: Im Zeitraum der Schulferien ist für Schülerinnen und Schüler ein negatives Testergebnis oder der Nachweis einer (vollständigen) Impfung bzw. Genesung vorzulegen.

Mit den verschärften Regeln setzt die Landesregierung die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen um.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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