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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 29.12.2021
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Silvester: erneut werden Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik an bestimmten Orten verboten Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt vor, dass auch in diesem Jahr zum Jahreswechsel die Verwendung von Pyrotechnik auf von den Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen verboten ist. Die Stadt Iserlohn hat eine Allgemeinverfügung erlassen und darin zwei Areale festgelegt, auf denen die Verwendung von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik in der Silvesternacht 31. Dezember / 1. Januar in der Zeit von 23 Uhr bis 2 Uhr untersagt ist: Danzturm Seilersee Die Stadt Iserlohn hat diese beiden Orte definiert, da hier erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel größere Ansammlungen von Menschen zu erwarten sind. Polizei und Ordnungsamt werden in der Silvesternacht neben den beiden oben genannten Bereichen auch weitere Plätze und Straßen im Auge behalten, um Menschenansammlungen zu verhindern. |
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