Meldungsdatum: 07.01.2022
Münster (SMS) Die Meldebehörden sind verpflichtet, der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Wer kein Werbe- und Informationsmaterial der Bundeswehr erhalten möchte, muss der Datenübermittlung widersprechen. Darauf weist das Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster hin.
Auf Grundlage von § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes bekommt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift genannt. Bis Ende März 2022 sind die Daten von Personen, die im Jahr 2005 geboren sind, zu übermitteln. Gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz können Betroffene dem widersprechen.
Die Bundeswehr schreibt junge Männer ebenso an wie junge Frauen. Der Widerspruch der 2005 geborenen, in Münster gemeldeten deutschen Staatsangehörigen für die Datenübermittlung am 31. März 2022 sollte zeitnah, spätestens bis zum 28. März 2022, bei der Stadt Münster eingehen, um sicherzustellen, dass dieser tatsächlich berücksichtigt wird.
Weitere Informationen zu Widerspruchs- und Einwilligungsrechten und ein Formular für Widerspruch und Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz gibt es unter Bürgerservice auf der Website der Stadt Münster.
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