Presseinformation

Nr. 027 Steinfurt, 12. Januar 2022


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Kreis Steinfurt setzt Bund-Länder-Beschluss zu Quarantäne und Isolation ab dem 13. Januar um
Quarantäne und Isolation enden ohne Testung automatisch nach zehn Tagen

Korrektur. Bitte Verwenden Sie bei Veröffentlichung die folgende Version.

 

Kreis Steinfurt. Die Stabsstelle Corona des Kreises Steinfurt setzt ab dem morgigen Donnerstag, 13. Januar, den in der vergangenen Woche getroffenen Bund-Länder-Beschluss zur Änderung der Isolations- und Quarantäneregelungen um. Alle der im Folgenden beschriebenen Regelungen gelten dabei unabhängig von der jeweils vorliegenden Variante des Coronavirus – also auch unabhängig davon, ob es sich um eine Infektion mit der Omikron-Variante handelt oder nicht.

 

Isolation für Infizierte:

Mit dem Coronavirus infizierte Personen müssen sich weiterhin unmittelbar nach Erhalt des positiven PCR-Testergebnisses in Isolation begeben. Die Stabsstelle Corona kontaktiert die Betroffenen und informiert sie über die Isolationspflicht. Zusätzlich wird die infizierte Person um die eigenverantwortliche Information aller engen Kontaktpersonen gebeten. Eine Entlassung aus der Isolation ist bei Symptomfreiheit frühestens nach Vorlage eines an Tag sieben durchgeführten negativen PCR- oder Schnelltestes bei der Stabsstelle Corona möglich. Für KRITIS-Personal (Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) sind ein negatives PCR-Testergebnis sowie eine mindestens 48 Stunden andauernde Symptomfreiheit Voraussetzung für eine Freitestung an Tag sieben der Isolation. Ein Schnelltest reicht für diesen Personenkreis nicht aus.

 

Ohne Testung endet die Isolation sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für KRITIS-Personal automatisch mit dem Ablauf des zehnten Tages nach Erhalt des positiven Testergebnisses. In diesem Fall erfolgt keine abschließende Kontaktaufnahme durch die Stabsstelle Corona.

 

Quarantäne für Kontaktpersonen:

Enge Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Personen müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie bereits ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen, die doppelt geimpft, geimpft und genesen oder genesen sind und deren letzte Impfung und/oder deren Erkrankung dabei weniger als drei Monate zurückliegt.

 

Alle weiteren engen Kontaktpersonen müssen sich in Quarantäne begeben. Für die Ausstellung einer entsprechenden Ordnungsverfügung müssen die Betroffenen eigenständig telefonisch Kontakt mit der Stabsstelle Corona aufnehmen (Tel.: 02551 69 7100, montags bis freitags: 8 bis 18 Uhr, samstags und sonntags: 10 bis 15 Uhr). Eine Entlassung aus der Quarantäne ist auch hier bei Symptomfreiheit frühestens nach Vorlage eines an Tag sieben der Quarantäne durchgeführten negativen PCR- oder Schnelltestes bei der Stabsstelle Corona möglich. Im Fall von Kontaktpersonen gilt dies sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für KRITIS-Personal. Kinder und Jugendliche, die in die Kita oder zur Schule gehen, können von dieser Freitestungsmöglichkeit bereits nach fünf Tagen Gebrauch machen.

 

Ohne Testung endet die Quarantäne sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für KRITIS-Personal automatisch mit dem Ablauf des zehnten Tages nach dem Kontakt zur infizierten Person. In diesem Fall erfolgt keine abschließende Kontaktaufnahme durch die Stabsstelle Corona.

 

Altfälle:

Symptomfreie Personen, die vor dem morgigen Donnerstag, 13. Januar, eine Isolations- oder Quarantäneverfügung erhalten haben und deren Isolation oder Quarantäne am morgigen Tag bereits länger als zehn Tage andauert, werden automatisch aus der Isolation oder Quarantäne entlassen und darüber von ihrer örtlichen Ordnungsbehörde informiert.

 

Symptomfreie Personen, die vor dem morgigen Donnerstag, 13. Januar, eine Isolations- oder Quarantäneverfügung erhalten haben und deren Isolation oder Quarantäne am morgigen Tag bereits länger als sieben Tage andauert, haben die Möglichkeit, sich mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test aus der Quarantäne freizutesten.

 

„Das Impfen bleibt der zentrale Weg aus der Pandemie. Eine Auffrischungsimpfung schützt auch bei Omikron sehr gut vor schweren Verläufen und reduziert das Risiko, aufgrund einer Coronainfektion im Krankenhaus behandelt werden zu müssen, deutlich. Ich kann die Bürgerinnen und Bürger daher nur erneut dazu aufrufen, sich impfen zu lassen und die freien Termine in unserem Impfzentrum am Flughafen Münster/Osnabrück wahrzunehmen“, erklärt Dr. Karlheinz Fuchs, Leiter der Stabsstelle Corona.





Grafik Isolations- und Quarantäneregelungen