Meldungsdatum: 13.01.2022
Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen im Kreis Borken hat sich zwischen dem 1. Januar und heute (13.01.2022) nahezu verdoppelt. Waren am Neujahrstag 1.426 infiziert, so sind es mit Ablauf des 12. Januar bereits 2.681, wobei hier sogar noch weitere Nachmeldungen zu erwarten sind. Angesichts dieser rasanten Entwicklung gerade auch in den letzten Tagen konzentriert sich das inzwischen auf 35 Personen verstärkte Kontaktverfolgungsteam des Kreisgesundheitsamtes darauf, die infizierten Personen im Kreisgebiet zu informieren und dann vor allem auch die erforderliche Bescheinigung für den Arbeitgeber zu übermitteln. Aber auch dies könne aufgrund der Vielzahl der Fälle derzeit leider nicht immer sofort erfolgen, teilt der Kreis mit. Er bittet die Betroffenen daher um Geduld. Aus den aktuellen Rückmeldungen der Corona-Telefon-Hotline ergebe sich erfreulicherweise in diesem Zusammenhang, dass viele der infizierten Personen – wie es die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften vorsehen – auch ohne Anordnung der zuständigen Behörden die erforderlichen Coronaschutzregelungen bereits eigenverantwortlich umsetzen.
Dazu gehört insbesondere: Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnell- oder -selbsttest einem PCR-Test unterzogen haben, müssen sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Bei einem positiven PCR-Testergebnis sind sie gehalten, unverzüglich alle Personen zu unterrichten, zu denen in den letzten zwei Tagen vor der Durchführung des Tests oder seit Durchführung des Tests ein enger persönlicher Kontakt bestand. Dies sind diejenigen Personen, zu denen für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde. Diese sollen sich dann ebenfalls testen lassen.
Bürgerinnen und Bürger, die per PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, sollten dann ein Formular auf der Internetseite des Kreises Borken nutzen, um selbst ihre Daten an das Kreisgesundheitsamt zu übermitteln. Auf diese Weise können dann die Prozesse im Gesundheitsamt deutlich beschleunigt werden. Dieses Formular ist sowohl über die Startseite des Kreises unter https://kreis-borken.de als auch über den Kurzlink https://kreis-borken.de/pcr-positiv abrufbar. Seit Dienstag (11.01.2022) wurde dieses Formular bereits 1.100 Mal genutzt.
Bereits seit Anfang dieser Woche gilt, dass Corona-Infizierte und Kontaktpersonen ohne Testung – unabhängig von der jeweils vorliegenden Covid19-Virus-Variante – „automatisch“ nach 10 Tagen aus der Quarantäne entlassen sind. Wird dann trotzdem noch ein PCR-Test durchgeführt und ist dieser erneut positiv, gilt:
Ab sofort gelten zudem für den Bereich des Kreises Borken folgende bundeseinheitlich vereinbarten Regelungen zur Freitestung aus der Quarantäne: Mit Schnelltest oder PCR-Test ist für Infizierte und Kontaktpersonen in Quarantäne eine Freitestung nach 7 Tagen möglich. Der Tag der Testung zählt hierbei nicht mit – Beispiel: Test am Montag, Freitesten am darauffolgenden Montag, bei Vorliegen des negativen Testergebnisses endet die Quarantäne am Montag, 24 Uhr. Der Kreis Borken informiert mithilfe einer interaktiv gestalteten Übersicht anschaulich darüber im Internet unter https://www.kreis-borken.de/coronavirus-quarantaene. Wichtig in dem Zusammenhang: Für infizierte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern u. ä. ist für das Freitesten allerdings zwingend ein PCR-Test erforderlich, zudem müssen sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Kinder und Jugendliche können sich als Kontaktpersonen bereits nach 5 Tagen mit Schnelltest oder PCR-Test freitesten lassen. Das Testergebnis kann dann für das Kreisgesundheitsamt über folgenden Link hochgeladen werden: https://www.kreis-borken.de/negatives-testergebnis.
Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne:
Hinweis:
Wie die aktuellen Fahlzahlen zeigen, ist das Coronavirus inzwischen in der Gesellschaft weit verbreitet. Daher erübrigt sich derzeit die bislang einmal wöchentlich veröffentlichte Kurzanalyse der Situation im Kreis Borken, so dass bis auf Weiteres eine solche Pressemitteilung entfällt.
Stadt Borken
Fachabteilung Kommunikation und Städtepartnerschaften
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