Pressemeldung der Stadt Vreden

Vreden, 18. Januar 2022

Führerscheine müssen bald getauscht werden

Neuer EU-Führerschein für alle alten Modelle bis 2033

Neuer EU-Führerschein für alle alten Modelle bis 2033

Ob grauer Lappen, Pappführerschein oder Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen, fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet im Januar 2022.

Folgende Regelungen hat der Bund getroffen:

  1. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
  1. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Für den Führerscheintausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto mitzubringen. Fotos können nicht im Bürgerbüro angefertigt werden. Eine Gebühr von 25,30 Euro wird fällig, welche in bar oder mit Karte bezahlt werden kann. Den Führerscheintausch übernimmt das Bürgerbüro zu den regulären Öffnungszeiten (Mo.: 8:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Mi.: 8:00 - 13:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung, Do.: 8:00 - 18:00 Uhr und Fr.: 8:00 - 16:00 Uhr.)

Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.


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Alte Führerscheine müssen bald getauscht werden.