Meldungsdatum: 19.01.2022
Auch in der kommenden Ratssitzung am Mittwoch, 02. Februar, um 18 Uhr zu Beginn der Punkt „Einwohnerfragestunde“ auf der Tagesordnung. Das Einreichen von Fragen ist neben der Schriftform auch weiterhin auf dem digitalen Wege möglich.
Die Einwohnerfragestunde soll es den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Stadtlohn ermöglichen, sich in Angelegenheiten der Stadt direkt an den Rat wenden zu können. Konkret bedeutet dies, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner bis zu zwei Fragen stellen kann, wobei diese sich ausschließlich auf Angelegenheiten der Stadt Stadtlohn beziehen dürfen.
Über ein Online-Formular, welches unter dem Link www.stadtlohn.de/einwohnerfragestunde zu finden ist, können die Fragen nun auch in digitaler Form eingereicht werden. Die Fragen können aber natürlich auch weiterhin auf dem Schriftweg an Bürgermeister Dittmann gerichtet werden.
Informationen zum Ablauf
Die Fragen müssen dem Bürgermeister mindestens zwei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen, um eine Beantwortung in der Ratssitzung zu gewährleisten. Zur Beantwortung muss die Fragestellerin bzw. der Fragesteller in der Ratssitzung persönlich anwesend sein, ansonsten erfolgt eine schriftliche Beantwortung der Frage.
Sollte es während der Einwohnerfragestunde zu Zusatzfragen kommen, die nicht direkt durch den Bürgermeister beantwortet werden können, ist hier ebenfalls der Verweis auf eine schriftliche Antwort möglich.
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