Meldungsdatum: 20.01.2022

Corona: Verzicht auf Kontakt zu jedem positiv Getesteten

(pen) Inzidenzwerte und Fallzahlen auf Rekordniveau - bundes-, landes- und kreisweit sorgt die Omikron-Variante des Coronavirus für einen nie gesehenen Arbeitsanfall für die Gesundheitsbehörden. Mehr und mehr stößt das System an seine Grenzen. Dies gilt im Schwelmer Kreishaus aktuell insbesondere für die Kontaktaufnahmen mit positiv Getesteten sowie mit Kontaktpersonen.

 

„Mehrfach und wiederholt haben wir das Pandemieteam in den letzten Monaten und Wochen verstärkt. Wir haben die Bundeswehr um Unterstützung gebeten, wir haben Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen ins Gesundheitsamt geholt und vor wenigen Tagen haben wir die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma aufgenommen“, berichtet Landrat Olaf Schade. Stand heute gehören rund 160 Personen mit umgerechnet 100 Vollzeitstellen zum Pandemieteam.

 

Mehr Personal, sehr engagiertes Arbeiten und auch das Umstellen auf Onlineformulare haben angesichts der Entwicklung aber nicht ausgereicht. „Natürlich“, so Schade, „könnten wir jetzt erneut versuchen, das Pandemieteam zu verstärken. Wirklich nachhaltig wäre das aber nicht. Unsere Erfahrung zeigt: In wenigen Tagen stünden wir erneut am selben Punkt.“ Daher hat der Landrat entschieden, die Aufgaben des Pandemieteams noch stärker zu priorisieren. Es sei aktuell und absehbar schlicht unmöglich, jeden Betroffenen anzurufen.

 

Faktisch bedeutet das: Ab sofort kontaktiert das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreis nur noch diejenigen positiv Getesteten persönlich, die in  Krankenhäusern und Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und anderen medizinischen Bereichen beschäftigt sind. Für das Vorgehen bei Schulen und Kindertageseinrichtungen werden in den nächsten Tagen neue Verfahrensweisen mit allen Beteiligten abgestimmt. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Verfahren.

 

Mit den übrigen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern findet seitens des Gesundheitsamtes keine Kontaktaufnahme mehr statt. Sie sind vielmehr aufgefordert, sich mit einem Kontaktformular eigenständig zu melden. Zu finden ist das Formular auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de, Bereich FAQ Corona, Formulare).

 

Auf der Internetseite finden sich auch die wichtigsten Informationen rund um Vorgaben für den Umgang mit Testergebnissen, Quarantänen und Kontaktpersonen sowie mögliche Ausnahmen, von denen Bürger mit Auffrischungsimpfungen profitieren können. Grundlage für alles ist die aktuell gültige Corona-Test und Quarantäneverordnung des Landes.

 

Das Gesundheitsamt weist insbesondere erneut auf Folgendes hin: Positive Testergebnisse - Schnelltest ebenso wie PCR - führen direkt und auch ohne Anordnung durch das Gesundheitsamt in die Quarantäne.

 

Grundsätzlich gelten 10 Tage als Vorgabe. Tag 1 ist dabei der Tag, an dem Symptome - insbesondere Atemnot, neu auftretender starker Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust - erstmalig aufgetreten sind oder der Tag des ersten positiven Tests (PCR oder vorheriger Schnelltest). Nach 10 Tagen endet die Quarantäne automatisch und ohne Schreiben des Gesundheitsamtes. Voraussetzung: Der Betroffene ist frei von Symptomen.

 

Bereits ab Tag 7 ist mittels Schnelltest oder PCR-Test ein Freitesten und damit ein Verkürzen der Quarantäne möglich. Bedingung hierfür ist Symptomfreiheit in den letzten 48 Stunden vor dem Test. Ausnahme: Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen ist die Freitestung ab dem 7. Tag nur mittels PCR-Testung möglich.

 

Mit dem Übermitteln des negativen Befunds an das Gesundheitsamt endet die Isolation vorzeitig - eine Bestätigung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr.

 

Von Ausnahmen bei den Quarantänevorgaben profitieren insbesondere geboosterte Bürger. Sie müssen sich beispielsweise selbst dann nicht isolieren, wenn sie mit einem positiv Getesteten in einem Haushalt leben und symptomfrei sind.

 

„Ohne Frage“, heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus, „waren die Vorgaben rund um das Testen und die Quarantäne nie umfangreicher und differenzierter als in diesen Tagen. Neben dem Gesundheitsamt ist hier jeder einzelne gefordert, sich selbständig zu informieren und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.“

 

Informationen und Formulare finden sich unter anderem auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de, Bereich FAQ Corona, Formulare). Bürger, die unsicher sind, welche Regeln wie für sie gelten, können sich zudem an das Bürgertelefon des Kreises (02333/4031449, täglich von 8 bis 18 Uhr) wenden oder eine Email an das Pandemieteam schreiben (pandemieteam@en-kreis.de).