Meldungsdatum: 02.02.2022
Auf dem Weg zur Entwicklung des für Borken bedeutsamen Stadtquartiers ist jetzt die nächste Runde im Wettbewerbsverfahren „Mühlenquartier/Butenstadt“ eingeläutet worden.
Am 24. Januar 2022 ist die Frist für die Interessensbekundung für Teams aus Investorinnen und Investoren sowie Architektinnen und Architekten zur Teilnahme am Verfahren abgelaufen. In diesem Verfahrensschritt konnten sich interessierte Teams bewerben, um an dem eigentlichen Gestaltungswettbewerb teilzunehmen. Insgesamt sind acht Teams, die zum größten Teil aus dem Münsterland aber auch über die Landesgrenzen hinaus stammen, dem Aufruf gefolgt und wurden zur Teilnahme am Konzeptvergabeverfahren zugelassen. Damit ist nun der offizielle Startschuss für das Verfahren gegeben.
Bis zum 9. Februar 2022 können sich die Teams nun endgültig entscheiden, ob sie einen Beitrag für die Butenstadt erarbeiten möchten.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass Investoren und Architekten bis zum 26. April 2022 Zeit haben, einen überzeugenden Entwurf für dieses wichtige innerstädtische Quartier in Borken zu entwickeln. Die anonymisierten Planungskonzepte werden der Öffentlichkeit am 2. Juni 2022 in einer Abendveranstaltung vorgestellt. Dann besteht auch die Möglichkeit, Anregungen und Meinungen zu den Konzepten zu äußern, die dem Auswahlgremium am Folgetag vorliegen werden, wenn die Entscheidung zugunsten eines Planungsbeitrages gefällt wird. Dem Auswahlgremium gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie externe Fachplanerinnen und Fachplaner an.
Ziel des Konzeptvergabeverfahrens ist es, dem ausgewählten Team auf Grundlage des Entwurfsbeitrages das Grundstück schließlich zum Kauf anzubieten. Somit wird voraussichtlich nach aktuellem Zeitplan noch vor den Sommerferien eine wichtige Entscheidung für die weitere Entwicklung des Mühlenquartiers beziehungsweise der Butenstadt getroffen.
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