Vreden, 01. Februar 2022
Neue Gebührensatzung für den städtischen Friedhof
Erhöhungen aufgrund des Wandels der Friedhofskultur sowie von Gebühren- und Generationengerechtigkeit notwendig.
Erhöhungen aufgrund des Wandels der Friedhofskultur sowie von Gebühren- und Generationengerechtigkeit notwendig.
Der städtische Friedhof an der Zwillbrocker Straße ist nicht nur ein Ort des Erinnerns und Gedenkens, sondern auch ein Ort der Begegnung und damit ein Ort des Lebens. Durch den Wandel innerhalb der vergangenen Jahre können gut gestaltete Friedhöfe auch als Parkanlage betrachtet werden. So wird der städtische Friedhof auch häufig gerne für einen Spaziergang und eben auch als Begegnungsstätte genutzt.
Daher werden in der neuen Gebührenkalkulation 30 % aller Kosten für den Friedhof dem öffentlichen Interesse zugerechnet; diese Kosten werden aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Bei der alten Kalkulation wurden hier nur 20 % angesetzt.
Die übrigen Kosten müssen entsprechend umgelegt werden. Denn durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) ist vorgeschrieben, dass Benutzungsgebühren zu erheben sind, wenn eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Zudem soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken. Vor kurzem sind der Glockenturm und der Turm für den „schwebenden“ Korpus am Friedhof installiert worden. Die Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein. Die Realisierung dieses Projekts haben die katholische Kirchengemeinde, die Sparkassen-Stiftung Vreden und die Stadt ermöglicht.
Die letzte Gebührenkalkulation für das Friedhofswesen erfolgte im Jahr 2010. Es folgten leichte Gebührenerhöhungen in den Jahren 2013 und 2015. Die Unterhaltungskosten sind seitdem enorm gestiegen. Das liegt zum einen an dem gestiegenen Investitionsniveau und zum anderen an dem daraus resultierenden Mehraufwand für Verwaltung und Pflege des Friedhofs. Zudem werden immer mehr Grabformen gewählt, bei denen die Grabpflege nicht durch Angehörige, sondern von den Friedhofsgärtnern und Beschäftigten des Bauhofes erfolgt.
Um die Gebühren generationengerecht und fair zu ermitteln wurde nun die Kalkulation mit allen Einzelheiten komplett neu aufgearbeitet.
In der Friedhofskommission, zu der neben den Vertretern der Ratsfraktionen auch Vertretungen der Kirchen, der Bestattungsunternehmen, der OMEGA Regionalgruppe Vreden, des Ambulanten Paritätischen Hospizdienstes Vreden/Südlohn-Oeding und der Steinmetze in Vreden eingeladen werden, wurde die neue Kalkulation vorbesprochen und es erfolgte hier eine einstimmige Empfehlung, die Gebührenkalkulation in der vorgelegten Form so beschließen zu lassen.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben sich in der Sitzung Ende Januar mit der Gebührenkalkulation für den Friedhof ebenso intensiv auseinander gesetzt. Dafür wurden alle Zahlen detailliert zusammengestellt und verursachungsgerecht zugeordnet.
So sollen zum Beispiel die Kosten für die Nutzung der Aussegnungshalle auf 100 Euro sinken. Die Kosten insbesondere für Urnengräber und für die Grabstellen, bei denen die Pflege enthalten ist, steigen dagegen an. Eine Reihengrabstätte für Urnen soll zukünftig 1.350 € kosten, die Kosten für ein Rasenurnengrab inklusiv Grabplatte und Pflege steigen auf 1.800 €.
„In den letzten Jahren wurde die Kalkulation aus dem Jahr 2010 mit leichten Gebührenerhöhungen lediglich fortgeschrieben. Daher hat die Allgemeinheit einen großen Teil der entstandenen Kosten getragen. Dies ist aus Gründen der Gebühren- und Generationengerechtigkeit so jedoch nicht weiterhin machbar. Die Preissteigerung erscheint und ist auch im Moment sehr hoch, aber die Kosten sind nun aufgrund der neuen Berechnungen gerecht verteilt“, so Erster Beigeordneter Bernd Kemper.
Die neue Gebührensatzung muss noch vom Rat beschlossen werden und soll Anfang April in Kraft treten.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Der Friedhof an der Zwillbrocker Straße wird als überdurchschnittlich schöner Friedhof gelobt.