Meldungsdatum: 16.02.2022

Sturmwarnung: Sportplätze, Neuland-Park und Friedhöfe werden geschlossen, Unterricht der VHS und Jugendkunstgruppen entfällt, Musikschule bietet Online-Unterricht an, Kitas bleiben geöffnet

Aufgrund des für Donnerstag, 17.02.2022, angekündigten Sturmtiefs werden die städtischen Sportplatzanlagen bis morgen 18.00 Uhr aus Sicherheitsgründen gesperrt. Die Vereine werden aktuell über den SportBund informiert und um Umsetzung gebeten. Auch der Neuland-Park bleibt morgen geschlossen. Friedhöfe werden morgen für allgemeine Friedhofsbesuche gesperrt. Für morgen terminierte Beisetzungen können stattfinden. Die Trauergesellschaften erhalten gesonderten Zugang. Die Stadtverwaltung fordert außerdem ausdrücklich dazu auf, Bolz- und Spielplätze nicht aufzusuchen.

 

Generell rät die Stadt Leverkusen, Waldflächen, Parks bzw. Flächen mit dichtem Baumbestand zu meiden. Auf nicht dringend erforderliche Wege sollte verzichtet werden, um auch der Verletzungsgefahr durch herunterstürzende bzw. herumwehende Gegenstände zu entgehen.

 

Daher wird die Musikschule morgen keinen Präsenz-, sondern lediglich Online-Unterricht anbieten. Unterricht, der nicht online erteilt werden kann, fällt aus. Das Musikschulgebäude bleibt morgen geschlossen

 

Aufgrund der weiträumigen Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes sowie des vom Schulministerium NRW verfügten landesweiten Unterrichtsausfalls für den morgigen Tag teilt die VHS mit, dass auch ihr Veranstaltungs-, Kurs- und Beratungsbetrieb an allen Unterrichtsorten am morgigen Donnerstag, 17.02.2022, aus Sicherheitsgründen komplett eingestellt wird. Teilnehmende und Kursleitende von VHS-Angeboten werden gebeten, nicht zu den Unterrichtsorten zu kommen. Es ist geplant, den Kursbetrieb am Freitag wieder regulär aufzunehmen.

 

Das Angebot der Jugendkunstgruppen entfällt morgen komplett.

 

Die städtischen Kitas bleiben morgen geöffnet. Denn anders als für die Schulen, für die das Land Nordrhein-Westfalen für morgen Unterrichtsausfall angeordnet hat, gibt es keine „Kitapflicht“. Die Eltern können damit grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in die Kita bringen oder nicht. Auch für den Bereich der Kindertagesbetreuung appelliert Familienminister Dr. Joachim Stamp allerdings an alle Eltern, wenn möglich ihre Kinder morgen zu Hause zu betreuen. Eltern, die keine anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten haben, können durch das Offenhalten der Kitas dennoch ihre Kinder bei Bedarf auch morgen betreuen lassen.

Pressekontakt: Julia Trick