Meldungsdatum: 22.02.2022
Die Stadtverwaltung Borken weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Verbrennen von Schlagabraum in Form eines Nutzfeuers nur noch bis zum 28. Februar zulässig ist. Für die Durchführung eines Nutzfeuers ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an ordnungsamt@borken.de notwendig. Anzugeben ist dabei der beabsichtige Zeitpunkt sowie die genaue Örtlichkeit des Feuers.
Private (Brauchtums-)Feuer am Osterwochenende sind aufgrund eines politischen Beschlusses zukünftig nicht mehr zulässig. Es ist beabsichtigt, dass an Ostern stattdessen einzelne Osterfeuer in den Ortsteilen stattfinden, die durch Vereine oder ähnliche Gruppierungen organisiert und verantwortet werden.
Stadt Borken
Fachabteilung Kommunikation und Städtepartnerschaften
Pressestelle:
Frau Julia Lahann
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Telefon (02861) 939-106
Telefax (02861) 939-62-106
Internet: https://www.borken.de/
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Borken" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.