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Meldungsdatum: 22.02.2022

Verbrennen von Schlagabraum

Nur noch bis zum 28. Februar 2022 möglich

Die Stadtverwaltung Borken weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Verbrennen von Schlagabraum in Form eines Nutzfeuers nur noch bis zum 28. Februar zulässig ist. Für die Durchführung eines Nutzfeuers ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an ordnungsamt@borken.de notwendig. Anzugeben ist dabei der beabsichtige Zeitpunkt sowie die genaue Örtlichkeit des Feuers.

Private (Brauchtums-)Feuer am Osterwochenende sind aufgrund eines politischen Beschlusses zukünftig nicht mehr zulässig. Es ist beabsichtigt, dass an Ostern stattdessen einzelne Osterfeuer in den Ortsteilen stattfinden, die durch Vereine oder ähnliche Gruppierungen organisiert und verantwortet werden.


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