
Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt ergreift Maßnahmen, um Hilfsangebote aus der Bevölkerung zu steuern und zu koordinieren. Hierzu wird der Kreis eine „Stabsstelle Ukraine“ unter Leitung des Bevölkerungsschutzdezernenten, Dr. Karlheinz Fuchs, einrichten, die als Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger dienen soll. Die Erreichbarkeiten werden in Kürze über die Internetseite des Kreises (www.kreis-steinfurt.de/ukraine) veröffentlicht.
„Aus vergangenen Krisen weiß ich, dass in unserer Region die Hilfsbereitschaft sehr groß ist“, sagt Landrat Dr. Martin Sommer. Um mögliche Hilfsangebote zielgerichtet und bedarfsorientiert steuern zu können und zugleich nicht den Schutz der Bürgerinnen und Bürger aus den Augen zu verlieren, sollten sich diese an folgenden Punkten orientieren:
Aktuell rechnet der Kreis Steinfurt lediglich mit einem vereinzelten Aufkommen von Personen oder kleinen Gruppen und Familien, die aufgrund familiärer Beziehungen und privater Kontakte aus der Ukraine nach Nordrhein-Westfalen kommen. Abhängig von der weiteren Entwicklung sind künftig jedoch auch Landeszuweisungen von Flüchtlingen möglich. Die Europäische Union, der Bund und das Land NRW aktivieren dann zeitnah hierzu erforderliche Regelungen, um ein geordnetes Verfahren zu ermöglichen.
Auf Bundes- und Landesebene erfolgt eine zentrale Steuerung notwendiger Unterbringungs-, Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen von geflüchteten Menschen. Landrat Dr. Sommer appelliert dennoch mit Blick auf eine mögliche Lageverschärfung direkt an die Bürgerinnen und Bürger „Wenn Sie privat freie Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Familien haben, melden Sie diese gerne rein vorbeugend an Ihre jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung“.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Steinfurt stellt sich darauf ein, ankommende Kriegsflüchtlinge – auch mit Übersetzungsleistungen – zu unterstützen (www.kreis-steinfurt.de/sprachmittlerpool).
Personen, die als Geflüchtete bereits aus der Ukraine eingereist und im Kreis Steinfurt untergekommen sind, werden gebeten, sich bei der Stabsstelle Ukraine zu melden. Dies ermöglicht eine Kontaktaufnahme und Information zu allen relevanten Themen und die Unterbreitung von Unterstützungsangeboten. Zu den wichtigsten ausländerrechtlichen Fragestellungen informiert das Bundesministerium des Innern und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html.