Meldungsdatum: 25.03.2022
Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Borken darauf hin, dass ein Einlass ins Rathaus und ins Bürgerbüro aufgrund der aktuellen Lage rund um die Corona-Pandemie weiterhin nur möglich ist, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde. Zudem muss der 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) vorgezeigt werden.
Diese Regelungen gelten unabhängig von den derzeitigen Lockerungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. So möchte die Stadtverwaltung ihre Funktionsfähigkeit gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus beispielsweise in Wartezonen verhindern.
Stadt Borken
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