Wohnen im Gewerbegebiet „W2“

29.03.2022 | Herten

Anhörungen sind abgeschlossen – Lösung gefunden

Die Anhörungen der Anwohnenden im Gewerbegebiet W2 sind abgeschlossen. Das Bauordnungsamt hat alle Informationen sorgfältig geprüft. „So konnten wir zu einer Lösung kommen, mit der die Menschen in ihren Wohnungen bleiben können“, teilt Bürgermeister Matthias Müller mit.

Dafür haben alle Beteiligten zwischen den Interessen der Mietenden und dem verbleibenden Handlungsspielraum des öffentlichen Bau- und Planungsrechtes im Gewerbegebiet sorgfältig abgewogen. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir für die Bewohnerinnen und Bewohner eine Duldung aussprechen können“, erklärt Stadtbaurätin Janine Feldmann. Das bedeutet, dass die aktuellen Mietverhältnisse zunächst aufrechterhalten werden können und die Menschen ihr Zuhause nicht verlassen müssen. Dies gilt so lange, bis das Mietverhältnis beendet ist.

Stadtbaurätin Janine Feldmann betont, dass diese Lösung aber nicht damit gleichzusetzen sei, dass die Wohnnutzung jetzt dauerhaft genehmigt ist. Die Gebietskategorie „Gewerbegebiet“ stehe dem nach wie vor entgegen. „Aber bis die Menschen ausziehen, die jetzt dort wohnen, wird auf den Vollzug einer Ordnungsverfügung verzichtet.“ Das bedeutet konkret: Sobald jemand aus seiner Wohnung auszieht, darf danach niemand mehr dort wohnen.

Gleiches gilt auch für Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien, die diese auch selber nutzen. Sobald sie aus der Immobilie ausziehen oder diese verkauft wird, ist danach keine weitere Wohnnutzung erlaubt. Damit dauerhaft kein Leerstand in den Gebäuden zu einer unerwünschten Entwicklung führt, steht die Wirtschaftsförderung gerne zur Beratung für eine Folgenutzung bereit. „Denn die Gebäude sind künftig wertvolle Gewerbeeinheiten“, so Janine Feldmann.

 

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, a.meierhenrich@herten.de



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