Meldungsdatum: 30.03.2022
Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 sind in vollem Gange. Voraussichtlich ab der 15. Kalenderwoche beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten. Ab dem 19. April wird wieder ein Briefwahllokal im Haus Hakenfort eingerichtet. Wichtige Hinweise gibt es darüber hinaus für blinde und sehbehinderte Menschen.
Rund 15.300 Wahlbenachrichtigungskarten werden in Kürze in den Briefkästen der Stadtlohner Haushalte landen. Die Wahlbenachrichtigungskarten enthalten die Bezeichnung und die Anschrift des Wahllokals, Hinweise zur Beantragung der Briefwahl sowie weitere Informationen. Bis zum 24. April 2022 wird allen wahlberechtigten Personen die Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber wahlberechtigt ist, kann sich an das Wahlamt wenden.
Für alle Personen, die am Wahltag verhindert sind oder ihr Wahllokal nicht aufsuchen können oder möchten, ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben. Ab dem 4. April besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online über die Internetseite www.stadtlohn.de/wahlschein zu beantragen. Die Unterlagen werden verschickt, sobald die Stimmzettel vorliegen – das wird voraussichtlich Mitte April 2022 der Fall sein.
Eine persönliche Stimmabgabe ist, wie in den letzten beiden Jahren, wieder im Haus Hakenfort möglich. Das Briefwahllokal im Haus Hakenfort ist in der Zeit vom 19. April 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022 zu den gewohnten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geöffnet.
Die notwendigen Unterlagen können entweder gegen Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarte persönlich im Briefwahllokal im Haus Hakenfort abgeholt oder schriftlich beantragt werden. Außerdem ist die Möglichkeit zur Stimmabgabe vor Ort gegeben. Das Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte gedruckt.
Blinde und sehbehinderte Personen haben die Möglichkeit, unter der Rufnummer 0800/00096710 Informationen zu Wahlhilfepaketen zu erhalten. Weiterhin können die Stimmzettel unter dieser Rufnummer vorgelesen werden.
Stadtlohn gehört dem Wahlkreis 77 – Borken II an.
Alle Informationen zur Wahl oder zur Beantragung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie unter 02563/87-111 oder per E-Mail unter wahlen@stadtlohn.de.
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