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Meldungsdatum: 01.04.2022

Stadt Borken bittet weiterhin darum Mund-Nasen-Schutz in städtischen Gebäuden zu tragen

Maskenpflicht und 3G-Kontrolle entfallen ab dem 3. April 2022

Aufgrund der aktuellen Lockerungen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen entfallen ab Sonntag, 3. April 2022, auch in städtischen Gebäuden wie dem Rathaus, dem FARB und weiteren Nebenstellen die Maskenpflicht und 3G-Kontrolle bis auf weiteres. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeitenden bittet die Stadtverwaltung Besucherinnen und Besucher dennoch, weiterhin eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen und sich umsichtig zu verhalten. Terminreservierungen beispielsweise für das Bürgerbüro haben sich bewährt und sind daher weiterhin vorab zu buchen unter www.borken.de/terminservice. So möchte die Stadtverwaltung ihre Funktionsfähigkeit gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) weiterhin verhindern.


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