Meldungsdatum: 01.04.2022
Nach dem Wegfall der Maskenpflicht ab dem 3. April 2022 – ausgenommen von Orten, an denen sich auch viele vulnerable Gruppen aufhalten, wie etwa Krankenhäuser oder Pflegeheime, aber auch dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr – hat die Stadt Leverkusen beschlossen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken in den städtischen Verwaltungsgebäuden beizubehalten.
In Anbetracht der immer noch hohen Infektionszahlen und der weiterhin starken Belastung im medizinischen Bereich soll so das Infektionsrisiko in den öffentlichen Verwaltungsgebäuden reduziert werden. Denn insbesondere bei der hochansteckenden Omikron-Variante erweist sich das Tragen von Masken als mildestes und zugleich geeignetstes Mittel, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Diese Regelung zielt zum einen darauf ab, die Verwaltungsmitarbeitenden zu schützen und damit auch deren Einsatzfähigkeit sowie den Service für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu erhalten. Zum anderen gilt es, den Aufenthalt für alle Besucherinnen und Besucher, zu denen auch viele Angehörige vulnerabler Personengruppen zählen, so sicher wie möglich zu gestalten.
Pressekontakt: Julia Trick
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Leverkusen" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.