Landtagswahl am 15. Mai 2022 – Briefwahlbüro öffnet einen Monat vorher

12.04.2022 | Herten

Versand der Wahlbenachrichtigungen startet Mitte April

Die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen steht vor der Tür, die Vorbereitungen für den 15. Mai laufen auf Hochtouren. Bis zum 24. April werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt – die Briefe treffen also bald in den Briefkästen aller wahlberechtigten Hertenerinnen und Hertener ein.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgeführt sind. Rund 44.000 Personen sind in Herten berechtigt, bei der Wahl zum Nordrhein-Westfälischen Landtag ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Jede Deutsche und jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Herten seinen Haupt-Wohnsitz hat, darf wählen.

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Wer am 15. Mai nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag kann dann einfach ausgefüllt, im farbigen Feld unterschrieben und an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten zurückgesendet werden. Bearbeitet werden die Anträge mit Öffnung des Briefwahlbüros am Dienstag, 19. April.

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten: 

  1. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!
  2. Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular oder QR-Code im Internet angefordert werden. Ab Dienstag, 19. April, kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann, wie gehabt, per Post zur Wählerin oder zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigung benötigt, da die dort angegebene Stimmbezirksnummer sowie die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt werden.
  3. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal, die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden
  4. Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Vier Wochen vor der Wahl, also am Dienstag, 19. April, öffnet das Briefwahlbüro. Das Briefwahlbüro wird, wie zur Bundestagswahl im letzten Jahr, im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal eingerichtet. Der barrierefreie Zugang ist für Menschen mit Gehbehinderung durch einen Aufzug sichergestellt. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

- montags 8 bis 16 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr
- donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr

Darüber hinaus hat das Briefwahlbüro am letzten Freitag vor der Wahl von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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