Meldungsdatum: 07.04.2022
Münster (SMS) Ab sofort ist die 3G-Zugangsregelung in städtischen Dienstgebäuden (Stadthäuser, Bürgerbüros etc.) aufgehoben – dies gilt sowohl für die Mitarbeitenden wie auch für Besucherinnen und Besucher, die in den letzten Monaten geimpft, genesen oder negativ getestet sein mussten. „Aufgrund der gesetzlich vollzogenen bundesweiten Lockerungen und veränderter Landesregelungen besteht hier keine rechtliche Handhabe mehr für Beschränkungen auf Grundlage der Immunisierung von Personen“, so Wolfgang Heuer, Leiter des Krisenstabs. „Die Maskenpflicht wird jedoch aus Gründen des Arbeitsschutzes und die nach wie vor hohen Infektionszahlen in unseren Dienstgebäuden weiterhin Bestand haben – mindestens bis zum Monatsende.“
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Wirkung zum 3. April 2022 eine geänderte Coronaschutzverordnung erlassen. Mit dieser Änderung sind weitere infektionsschutzrechtliche Vorgaben entfallen. Nur für Bereiche mit besonders hohen Risiken wie z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen sowie Bus und Bahn werden durch das Land verbindliche Regelungen getroffen.
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