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Zensus 2022: Start der Erhebung


Ab dem 16.05.2022 ist es soweit: die Befragungen für den Zensus 2022 starten
04. Mai 2022

 

Bürger/-innen des Landkreises Leer, die per Zufallsprinzip durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen ausgewählt wurden, werden von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten aufgesucht und haben ab dem 16.05.2022 Auskünfte zu erteilen.

Hierbei müssen alle in die Stichprobe gezogenen Haushalte Fragen zu ihrem Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie dem Wohnstatus beantworten. Zusätzlich werden in einigen ausgewählten Haushalten weitere Fragen, u.a. zur Zuwanderung, Bildung, Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Beruf, gestellt. Haushalte, die in die Stichprobe gezogen wurden, sind nach § 25 Zensusgesetz 2022 auskunftspflichtig. Weiterhin besteht auch in Sonderbereichen, zu denen Wohnheime zählen, nach § 26 Zensusgesetz 2022 eine Auskunftspflicht.

Bereits ab dieser Woche ist es möglich, dass die Bürger/-innen des Landkreises Leer Terminankündigungskarten für eine Befragung im Rahmen des Zensus in ihren Briefkästen vorfinden.

Bürger/-innen, die ebenfalls gerne als Erhebungsbeauftragte für den Zensus tätig werden wollen, können sich gerne bei der Erhebungsstelle über das Onlineformular auf der Homepage des Landkreises bewerben. Aktuell werden noch Erhebungsbeauftragte in den Gemeinden Westoverledingen, Uplengen und Ostrhauderfehn, sowie in den Samtgemeinden Jümme und Hesel gesucht. Auch für die Insel Borkum werden noch Erhebungsbeauftragte gesucht.

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