Meldungsdatum: 05.05.2022
Grundsätzlich strebt die Stadtverwaltung eine Beantragung der Folgeförderung für die sogenannten „grauen Flecken“ an. Um erweiterte Bestimmungen im bestehenden Förderprogramm noch letztmalig ausschöpfen zu können, ermöglicht die Stadtverwaltung ein vom Fördermittelgeber anerkanntes Prüfverfahren der Breitbandunterversorgung: Die Teilnahme ist bis zum 26.06.2022 (Start der Sommerferien) unter bestimmten Voraussetzung ausschließlich für Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Adressen bislang nicht im Ausbauprojekt berücksichtigt sind, möglich.
Die Bedingungen der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sind seit Bestehen in unregelmäßigen Abständen geringfügig angepasst oder erweitert worden. Im Rahmen der bewilligten Förderhöhe von rund 7,5 Mio. Euro bauen seit Anfang 2021 die regionalen Partner Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) und NetCologne GmbH im gesamten Leverkusener Stadtgebiet das Glasfasernetz zur gigabitfähigen Internetversorgung aus.
Die Stadt Leverkusen hat zu Beginn des Beantragungsverfahrens eine externe Beratung mit der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens beauftragt, um die förderfähigen Adressen in Rücksprache mit den am Markt agierenden Markt agierenden Telekommunikationsunternehmen zu ermitteln. Gemäß den Förderbedingungen hatte die Stadtverwaltung weder Einfluss noch Überprüfungsmöglichkeit bezüglich der Angabe der Versorgungsbestände durch die am Markt agierenden Telekommunikationsunternehmen. Im Anschluss dieser Markterkundung wurden mit dem Fördermittelgeber die Adressen abschließend festgelegt, die im Förderprogramm unterhalb der Aufgreifschwelle zu berücksichtigen waren. Eine nachträgliche Aufnahme von Adressen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ein förderfähiger Anschluss oder „weißer Fleck“ liegt vor, wenn
und
Möglichkeit zur Versorgungsprüfung
Im Rahmen der Baumaßnahmen haben sich Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadt gehäuft, nicht ausreichend versorgt zu sein. Um dem Ziel einer flächendeckenden gigabitfähigen Internetabdeckung Rechnung zu tragen und den Rahmen des Förderprogramms ausschöpfen zu können, ermöglicht die Stadtverwaltung als Fördermittelnehmer nun ein zeitlich begrenztes Prüfverfahren für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Breitbandunterversorgung. Dies wird in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber angeboten, um Eingaben der Unterversorgung verifizieren zu lassen und einen gebündelten Antrag auf Förderfähigkeit weiterer Adressen zu stellen. Für solch eine Verifizierung verlangt der Fördermittelgeber einen eindeutigen Nachweis der zu geringen Downloadgeschwindigkeit pro betroffenen Haushalt. Die Erstellung des Nachweises ist über die Desktop-App der Bundesnetzagentur unter https://breitbandmessung.de/desktop-app vorgesehen. Dazu müssen sich die Betroffenen die Anwendung herunterladen und anschließend zu bestimmten, genau beschriebenen Prüfbedingungen die Internetgeschwindigkeit protokollieren lassen. Weitere Informationen zum Prüfverfahren hält die Stadtverwaltung unter https://www.leverkusen.de/wirtschaft-arbeit/standort/breitbandausbau.php bereit.
Um im geplanten Antrag an den Fördermittelgeber zur Bestätigung der Förderfähigkeit berücksichtigt und damit potenziell nachträglich in die Förderung aufgenommen zu werden, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer den Nachweis im beschriebenen Umfang der Messprotokolle an die Gigabitkoordination senden, per E-Mail an jan.sitterberg@stadt.leverkusen.de oder postalisch an:
Gigabitkoordination, Haus-Vorster-Str. 8, 51379 Leverkusen
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht. Bei Fragen zum Prüfverfahren sowie zum Breitbandausbau in Leverkusen können Bürgerinnen und Bürger auf den städtischen Gigabitkoordinator zukommen:
Jan Sitterberg
Tel.: 0214 406 2407
Mail: jan.sitterberg@stadt.leverkusen.de
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