Meldungsdatum: 25.05.2022
Bislang galt für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung in den Verwaltungsgebäuden die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken, die nur abgenommen werden durften, wenn man sich allein an seinem Arbeitsplatz bzw. in seinem Büro aufhielt. In Anbetracht rückläufiger Inzidenzen und mit Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Ablauf des 25. Mai 2022 hat die Stadt Leverkusen beschlossen, die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken am Arbeitsplatz für die Mitarbeitenden aufzuheben. Allerdings wird allen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung aus Gründen des Eigen- und Fremdschutzes dringend empfohlen, auch weiterhin in den Verwaltungsgebäuden Maske zu tragen, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Parallel dazu wird auch die zwingende Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude aufgehoben. Gleichzeitig werden die Besucherinnen und Besucher der Verwaltung eindringlich darum gebeten, beim Aufenthalt in den Verwaltungsgebäuden, insbesondere im Bereich der hochfrequentierten Publikumsbereiche, weiterhin medizinische Masken zu tragen. Dies dient nicht nur dem Eigen- und Fremdschutz, sondern soll vor allem auch die Verwaltungsmitarbeitenden schützen, um so deren Einsatzfähigkeit und damit den Service für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund werden den Besucherinnen und Besuchern, die keine Maske mit sich führen, kostenlose Masken in den Verwaltungsgebäuden angeboten.
Diese Regelung gilt ab dem 26. Mai 2022 zunächst bis zum 31. August 2022.
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