Meldungsdatum: 30.06.2022

Stadt Osnabrück untersagt Wasserentnahmen aus den Gewässern zweiter und dritter Ordnung bis zum 31. August

Die Stadt Osnabrück hat am heutigen Donnerstag eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück erlassen.  Das Verbot zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung und Beregnung aus den Gewässern zweiter und dritter Ordnung mittels Pumpvorrichtungen gilt ab Freitag, 1. Juli, bis einschließlich 31. August.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern der Stadt Osnabrück teils extrem niedrige Wasserstände eingestellt, sodass eine Mindestwasserführung zurzeit nicht mehr gewährleistet ist. Die zurückliegenden Niederschläge hatten für das Abflussgeschehen der Gewässer dabei keine nachhaltige Wirkung und mit Blick in die kommenden Wochen ist eine Verbesserung der Abflusssituation aufgrund der Wetterprognosen derzeit nicht absehbar. Zusätzliche Wasserentnahmen, zum Beispiel zur Beregnung, würden die Funktion des Gewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen weiter schädigen. In der Stadt Osnabrück gilt das Verbot somit sowohl für Gewässer wie beispielsweise die Hase, die Nette oder die Düte als Gewässer zweiter Ordnung als auch für alle kleineren Bäche und Gräben als Gewässer dritter Ordnung.

Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage der Stadt Osnabrück unter www.osnabrueck.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541 3234557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de