Klimaschutz: Jetzt Förderprogramme sichern

13.07.2022 | Herten

Angebote für neue Photovoltaikanlagen

Um wichtige Klimaschutzmaßnahmen anstoßen zu können, stellt die Landesregierung NRW den Kommunen und Kreisen des Landes 40 Millionen Euro für Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Unter Verwendung dieser Finanzmittel fördert die Stadt Herten im Jahr 2022 auch wieder neue Photovoltaikanlagen für Wohngebäude oder Vereinsräume. Für diese werden den Hertener Bürgerinnen und Bürgern insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung gestellt. Es können ab sofort Förderanträge gestellt werden.

Der Kauf einer Photovoltaikanlage von mindestens 5 kWP wird pauschal mit 500 Euro bezuschusst, das Pachten einer mindestens 5 kWP großen Photovoltaikanlage pauschal mit 250 Euro. Das Potenzial der Dachflächen zur Nutzung der Solarenergie ist trotz deutlich gestiegenem Anlagenzubau weiterhin sehr hoch. „Wer auf einem geeigneten Dach keine Photovoltaikanlage nutzt, verschenkt bares Geld und verpasst die Möglichkeit, sich von steigenden Stromkosten unabhängig zu machen“, erklärt die Klimaschutzbeauftragte der Stadt Herten Dr. Theresa Eckermann.

Darüber hinaus fördert die Stadt Herten seit März 2022 den Ersatz von Kohleheizungen, die als Einzelöfen, Etagenheizungen oder Zentralheizungen betrieben werden. Aufgrund der starken Prägung des Stadtgebiets durch den Bergbau gibt es nach wie vor einige Siedlungsbereiche, in denen noch Kohleöfen genutzt werden. Ziel der Richtlinie zur Förderung des Austausches von Kohleheizungen ist es, durch einen Zuschuss von 1.000 Euro den weiterhin erforderlichen Umstieg der Kohleheizungen auf klimafreundlichere Heizungssysteme zu unterstützen und so den CO2-Ausstoß dieser Heizungsanlagen deutlich zu reduzieren. „Unsere Fernwärme ermöglicht beispielsweise eine umweltschonende und sichere Energieversorgung“, weiß Marco Meyer, Fachgebietsleiter Wärmeversorgung bei den Hertener Stadtwerken.

Es können bis Samstag, 31. Dezember 2022, Förderanträge gestellt werden, immer unter Vorbehalt noch verfügbarer Finanzmittel. Mit der Umsetzung der Maßnahmen Photovoltaik oder Heizungstausch (Beauftragung bzw. Vertragsschluss) darf vor der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel nicht begonnen werden. Beratung, Planung und Angebotseinholung sind zulässig.

Weiterführende Informationen sowie die Förderrichtlinien und Antragsformulare sind unter www.herten.de/photovoltaik und www.herten.de/heizungstausch zu finden.

Die Fördermaßnahmen der Stadt Herten werden unterstützt durch die erfolgreich etablierte Kampagne Ausbau-Initiative „Solarmetropole Ruhr“ sowie den neuen Kampagnenbaustein „Energiesparhaus Ruhr“. Damit bietet die Stadt Herten gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr und dem Handwerk Region Ruhr den Bürgerinnen und Bürgern ab sofort unter www.herten.de/energiesparhaus zusätzlich ein großes Informationsangebot zum Thema „energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz“. Bei den Informationen wird das gesamte Haus betrachtet – von der Wärmedämmung bis zum Heizungs- und Fenstertausch.

Für Rückfragen zu den Förderungen und Kampagnen steht Dr. Theresa Eckermann als Ansprechperson zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 02366 303-340 und per E-Mail an t.eckermann@herten.de.

Auch die Hertener Stadtwerke bieten Hilfestellung. Interessierte können sich telefonisch unter 02366 307-266 oder per E-Mail an m.lobert@herten.de an Energieberater Michael Lobert wenden.

Unabhängig von der Kampagne und Informationen zu Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten bietet die Verbraucherzentrale auch eine Energieberatung an. Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Terminvereinbarung erhalten Interessierte auf www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung oder unter der Telefonnummer 0211 33996555. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

 

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de



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