Meldungsdatum: 25.08.2022
Die Einwohnerfragestunde ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Stadtlohn, sich direkt an den Rat wenden zu können. Konkret bedeutet dies, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner bis zu zwei Fragen stellen kann. Die Fragen dürfen sich ausschließlich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Über ein Online-Formular, das unter dem Link www.stadtlohn.de/einwohnerfragestunde zu finden ist, können die Fragen nun auch in digitaler Form eingereicht werden. Die Fragen können aber natürlich auch weiterhin schriftlich an Bürgermeister Dittmann gerichtet werden.
Der Ablauf
Die Fragen müssen dem Bürgermeister mindestens zwei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen, um eine Beantwortung in der Ratssitzung zu gewährleisten. Zur Beantwortung muss die Fragestellerin beziehungsweise der Fragesteller in der Ratssitzung persönlich anwesend sein, ansonsten erfolgt eine schriftliche Beantwortung der Frage.
Sollte es während der Einwohnerfragestunde zu Zusatzfragen kommen, die nicht direkt durch den Bürgermeister beantwortet werden können, ist hier ebenfalls der Verweis auf eine schriftliche Antwort möglich.
Pressestelle der Stadt Stadtlohn
Markt 3 - 48703 Stadtlohn
E-Mail: pressestelle@stadtlohn.de
Telefon: +49 02563-87130
Internet: www.stadtlohn.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Stadtlohn" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.