Schiedsperson für den Bezirk Herten-Süd gesucht

09.09.2022 | Herten

Einigung zwischen zerstrittenen Parteien erzielen

Mit Unterstützung von Schiedsfrauen und Schiedsmännern sollen Streitigkeiten zwischen zerstrittenen Parteien durch Schlichtung beigelegt werden. Personen, die gerne anderen Menschen ehrenamtlich helfen und ein Talent im Zuhören und Vermitteln haben, können sich als Schiedsperson für den Bezirk Herten-Süd bewerben. Die Stadt Herten sucht bis zum 31. Oktober 2022 neue Freiwillige, die Meinungsverschiedenheiten klären und den Beteiligten helfen, zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen.

Was genau macht eigentlich eine Schiedsperson?

Bei Bagatelldelikten ist der erste Schritt nicht der Gang zum Gericht. Bestimmte Sachverhalte, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses, Überwuchs von Pflanzen, Heckenhöhen sowie Lärm, versuchen zuerst die Schiedsfrauen und Schiedsmänner zu klären und den Streit zu schlichten. Die Schiedspersonen suchen nach einer einvernehmlichen Lösung, mit der beide Parteien zufrieden sind, sodass keiner als Benachteiligte oder Benachteiligter aus der Verhandlung geht. Bei den oben aufgeführten Sachverhalten ist es obligatorisch, vor Klageerhebung bei einem Besuch einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Gibt es eine Vergütung? 

Schiedspersonen erhalten eine angemessene Raumentschädigung für Heizung und Reinigung der privaten Räume, da die Verhandlungen in der Regel zu Hause durchgeführt werden. Die Stadt übernimmt alle Sachkosten wie zum Beispiel Druckerpapier, Tinte, Fachbücher etc. Ebenso werden Fortbildungskosten durch die Stadt getragen.

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?

Wer Schiedsperson werden will, darf nicht vorbestraft und sollte zwischen 30 und 70 Jahre alt sein. Außerdem muss man in dem Bezirk wohnen, für den man zuständig ist und sollte in der eigenen Wohnung über einen geeigneten Raum für die Verhandlungen verfügen. Dieser muss durch eine Tür geschlossen werden können, falls die Wohnung mit anderen Leuten geteilt wird. Gleichzeitig gehören zu den erforderlichen Fähigkeiten, die eine Schiedsperson mitbringen sollte: ein wenig Lebenserfahrung, gesunder Menschenverstand, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Bereitschaft, sich um die Probleme anderer Menschen zu kümmern. Die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher zu beherrschen, ist außerdem unabdingbar.

Rechtliche Kenntnisse sind keine Voraussetzung für diese ehrenamtliche Tätigkeit. Jedoch sollte die Bereitschaft da sein, sich in einem Einführungslehrgang intensiv einzuarbeiten und im Verlauf der Tätigkeit weitere Lehrgänge zu besuchen.

Bewerbung und weitere Informationen

Für Fragen und weitere Informationen zur Tätigkeit als Schiedsperson können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei Hartmut Spanka unter der Telefonnummer 0209 36155151 melden. Er ist seit vielen Jahren als Schiedsperson im Stadtgebiet tätig.

Die Schiedsamtstätigkeit ist ehrenamtlich. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Interessierte richten bitte ihre Bewerbungen unter Beifügung eines Lebenslaufes bis zum 31. Oktober 2022 an:

Stadt Herten
Bürgermeister
Dezernat 2 – Finanzen, Ordnung und Feuerschutz
Kurt-Schumacher-Str. 2
45697 Herten

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Für weitere Informationen und Bewerbungen steht Justin Rudolph vom Ordnungsamt der Stadt Herten unter der Telefonnummer 02366 303-283 oder per E-Mail an j.rudolph@herten.de gerne zur Verfügung. Interessierte können sich zusätzlich auch im Internet auf der Homepage der Stadt Herten www.herten.de sowie auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) www.schiedsamt.de weiter informieren.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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