Meldungsdatum: 11.10.2022
Nach zwei Jahren massiver Einschränkungen durch die Corona Pandemie, freuen sich vor allem Jugendliche, auf der Bocholter Kirmes ausgelassen mit ihren Freunden feiern zu können. Zudem ist es für viele Jugendliche auch der erste Kontakt zu alkoholischen Getränken. Dieses Zusammenspiel aus langen Entbehrungen und hohem Alkoholkonsum kann bei jungen Feiernden schnell zur Überforderung bis hin zu gesundheitsgefährdenden Situationen führen.
Vor diesem Hintergrund sind Eltern besonders gefordert, mit ihren Kindern über den Konsum von Alkohol sowie Suchtgefahren sprechen, denn Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Oft ist ihnen nicht bekannt, dass Alkoholkonsum erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichtet, da sie sich noch im Wachstum befinden.
Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden dürfen, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für andere alkoholische Getränke wie z.B. Spirituosen gilt sogar: Erst ab 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.
Erwachsene, Gastwirte und Gewerbetreibende sind aufgefordert, sich zum Schutz der Jugendlichen für die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzusetzen.
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport fordert gleichzeitig alle Eltern auf, auch während der Kirmestage ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Die wichtigsten Eckpunkte des Jugendschutzgesetzes:
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Nikolaus Kellermann, Telefon 0 28 71 95 32 09, E-Mail: nikolaus.kellermann@bocholt.de
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