Aktuelle Informationen:  Stadt Iserlohn
30. Dezember 2022,  Iserlohn
Bewohnerparkausweise können ab 2023 auch digital beantragt werden
Iserlohn.

Mit Beginn des neuen Jahres erweitert die Stadt Iserlohn das Verfahren bei den  Bewohnerparkausweisen um die digitale Variante: Bürgerinnen und Bürger können ab 1. Januar den Ausweis dann auch elektronisch über das Serviceportal der Stadt Iserlohn unter https://serviceportal.iserlohn.de beantragen. In dem Online-Antragsassistenten können auch Nachweisdokumente, die für eine Gebührenermäßigung erforderlich sind, hochgeladen werden. Nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung, erhalten die Antragstellenden einen Bescheid mit Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist (lt. Ratsbeschluss vom 13. Dezember jährlich 90 Euro / halbjährlich 58 Euro). Der Bewohnerparkausweis wird nach Eingang des Betrages freigeschaltet.

„Es wird ein Datenbank-Eintrag generiert, auf den die Überwachungssysteme des ruhenden Verkehrs Zugriff haben. Im Klartext bedeutet das, dass das Fahrzeug nicht mehr gekennzeichnet wird", erläutert Ressortleiter Christian Eichhorn das Verfahren. Es muss kein „Ausweis“ mehr hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges hinterlegt werden. Die Überwachungskräfte der Straßenverkehrsabteilung erfassen die geparkten Fahrzeuge bei ihren Kontrollen mit einem Lesegerät. Über das Kennzeichen des Fahrzeuges findet ein Datenbank-Abgleich statt. Dabei wird geprüft, ob eine Parkerlaubnis vorliegt. Das kann ein Handy-Parkticket oder ein Bewohnerparkausweis sein. Liegt eine Parkberechtigung vor, ist alles klar, andernfalls wird verwarnt, ebenfalls elektronisch und ohne Kennzeichnung des Fahrzeugs. Die Anhörung zu diesen Fällen wird bereits am folgenden Tag per Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeuges verschickt. Wer ein solches Schreiben erhält, kann über einen QR-Code von der Online-Anhörung Gebrauch machen oder das „Knöllchen“ zum Beispiel per Online-Banking bezahlen.

Selbstverständlich kann der Bewohnerparkausweis auch weiterhin „konventionell“ beantragt werden. Auch auf die entsprechende Anhörung bei einer Verwarnung kann so reagiert werden.

Ressortleiter Christian Eichhorn freut sich über diesen weiteren Schritt zur Digitalisierung der Stadtverwaltung und macht deutlich: „Die Verwaltung bevorzugt natürlich die digitale Lösung. Es herrscht akuter Mangel an Fachkräften in der Stadtverwaltung, sodass jeder Schritt zur Arbeitsvereinfachung unternommen werden muss, um die Stadt handlungsfähig zu erhalten.“

 

 

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