Meldungsdatum: 24.01.2023

Stadt Stadtlohn sucht Schiedsperson

Bewerbungen bis zum 13. Februar 2023 möglich

Die Stadtverwaltung Stadtlohn sucht Bewerberinnen und Bewerber aus Stadtlohn für das Amt der Schiedsperson. Der Stadtlohner Rat wählt die Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren. Die bisherige Schiedsperson kann aus persönlichen Gründen das Amt nicht weiter ausüben. Daher wird eine neue Schiedsperson gesucht, die voraussichtlich zur stellvertretenden Schiedsperson gewählt wird.

Schiedspersonen haben die Aufgabe, zivilrechtliche Streitigkeiten unter Nachbarn oder bei Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung ohne große Kosten zu schlichten. Erst nach erfolgloser Schlichtung kann ein Prozess über den Weg der Privatklage vor dem Gericht verhandelt werden. In vielen Fällen gelingt es den Schiedspersonen, den Konflikt aus dem Weg zu räumen und so ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Für die Ausübung des Schiedsamtes ist insbesondere soziale Kompetenz sowie die Fähigkeit zuzuhören von großer Bedeutung: Schiedspersonen vermitteln in ruhiger, entspannter Atmosphäre, sie hören neutral zu und sind keine Richter.

Der Rat wählt die Schiedsperson

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Stadtlohn gewählt und vom Amtsgericht vereidigt. Die Aufgaben der Schiedsperson werden ehrenamtlich wahrgenommen. Das bedeutet, dass die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Freizeit für die Ausführung des Amtes unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch. Weitere Informationen erhalten Interessierte hier: www.schiedsamt.de.

Bewerbung ohne juristische Vorkenntnisse möglich

Bewerberinnen und Bewerber müssen keine besonderen juristischen Vorkenntnisse vorlegen. Das notwendige „Handwerkszeug“ erhalten sie in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen. Die Stadtverwaltung trägt alle Kosten, die für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. Dazu gehört die Beschaffung von Fachliteratur, Bürobedarf, Fortbildungen und Reisekosten. Die Schlichtungsverhandlungen finden in der Regel in einem geeigneten Raum im Rathaus statt.

Schiedspersonen sollen zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 25 und 75 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Stadtlohn haben. Die Verwaltung prüft bei Bewerbungen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wahl erfüllt sind. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind erwünscht.

Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als (stellvertretende) Schiedsperson interessiert, ist dazu eingeladen, eine Bewerbung, die möglichst auch einen Lebenslauf mit den üblichen Angaben beinhalten soll, bis zum 13. Februar 2023 an die Stadt Stadtlohn schriftlich oder unter der E-Mail-Adresse t.gausling@stadtlohn.de einzureichen.

 


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