Meldungsdatum: 03.02.2023

Nächste Fischerprüfung am 15. April

Anmeldungen bis 10. März möglich

In Zuständigkeit der Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg ist für den 15. April die nächste Fischerprüfung geplant. Anmeldungen sind bis zum 10. März möglich.

 

Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments während der folgenden Öffnungszeiten im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.

 

Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Prüfung 13 bis einschließlich 16 Jahre alt sind, können zwischen der Teilnahme an der Fischerprüfung, an der Jugendfischerprüfung oder an der Friedfischerprüfung wählen. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres kann zwischen der Fischerprüfung und der Friedfischerprüfung gewählt werden.

 

Vollständige Anträge werden vorrangig von Magdeburger*innen berücksichtigt. Sollten nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sein, werden die weiteren Anträge anschließend in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt. Bei der Beantragung müssen die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmende ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 Euro und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro. Sie muss bei Antragstellung entrichtet werden. Die Bezahlung ist auch mit EC-Karte möglich. Minderjährige müssen die Einwilligung eines Elternteils vorlegen. Bei Anträgen im Auftrag einer anderen Person muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden.

 

Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Zur schriftlichen Prüfung gehören die Themen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Bei der mündlichen Prüfung stehen das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde im Mittelpunkt.

 

Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss zwingend ein Vorbereitungslehrgang absolviert worden sein. Dieser kann in Form eines 30-stündigen Präsenzkurses oder auch in Online-Präsenzkursen oder Online-Selbstlernkursen jeweils mit anschließendem Praxistag absolviert werden. Zugelassene Lehrgangsangebote sind im Internet unter www.fischerpruefung.sachsen-anhalt.de verfügbar. Die Teilnahme ist der Fischereibehörde spätestens vor Prüfungsbeginn nachzuweisen.

 

Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 0391/5 40 20 53.