Meldungsdatum: 14.02.2023
An alle Erwachsenen richtet sich dabei der dringende Aufruf, auf die Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung kommt hierbei den Gastwirten und den Verkäufern in Geschäften, den Ausrichtern des Karnevalszuges und auch den Eltern zu. Diese werden aufgefordert, keinen Alkohol an Minderjährige weiterzugeben, auf alkoholisierte Jugendliche zu achten und ggfls. die notwendigen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen.
Das Jugendschutzgesetz will Kinder und Jugendliche schützen und zeigt eindeutige Grenzen auf. Das bedeutet:
Warum gefährdet Alkohol insbesondere Kinder und Jugendliche?
Insbesondere die Eltern tragen Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. Alle Eltern sind daher aufgefordert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht bereits alkoholisiert sind, wenn sie zum Umzug gehen und auch keinen Alkohol zum Karnevalsumzug mitbringen.
Zudem appelliert der Fachbereich Öffentliche Ordnung dringend an alle Karnevalistinnen und Karnevalisten, auf die Mitnahme von Glasbehältnissen zum Rosenmontagszug zu verzichten. Schlimmer noch als die hier entstehenden Kosten der Abfallbeseitigung ist die Tatsache, dass es durch Glasbruch Jahr für Jahr zu Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen kommt. Auch Verletzungen kommen immer wieder vor. Vor allem Kinder sind beim Bonbonsammeln gefährdet, sich an Glasscherben zu verletzen. Bei der Reinigung nach Ende des Zuges stellen kleine Schnapsfläschchen ein besonderes Problem dar, da diese unter den Reifen der Reinigungsfahrzeuge wegspringen und zu gefährlichen Geschossen werden. Daher der dringende Aufruf: Unterstützen Sie die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte, indem Sie Glasbehältnisse zu Hause lassen!
Notfälle werden auch in diesem Jahr auf dem Gasthausplatz im Malteser- Zelt versorgt. Dieses dient als Anlaufstelle für hilfsbedürftige Personen oder auch vermisste Kinder.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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