Meldungsdatum: 14.02.2023
Aus diesem Grund werden alle fünf Jahre engagierte Menschen gesucht, die mit gesundem Menschenverstand und Gerechtigkeitsempfinden das Rechtswesen transparenter gestalten. Dabei ist es egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht Sie haben, die Vielfalt ist wichtig.
Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bocholt schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Sie können sich bewerben, wenn Sie:
Ausführliche Infos sowie das Bewerbungsformular zur Schöffenwahl 2023 finden Sie unter: https://schoeffenwahl2023.de/
Interessierte sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 27.02.2023 um 17 Uhr an der Mensa der Bocholter Gesamtschule über die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe zu informieren. Richter des Amtsgerichtes Bocholt aus den Bereichen Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht, sowie Vertreter der Stadtverwaltung Bocholt werden Informationen zur Schöffentätigkeit und zum (Aus-)Wahlverfahren vermitteln. Anmeldungen zur Veranstaltung sind per E-Mail unter j.uebbing@bocholt.de oder telefonisch unter 02871/953 207 gewünscht.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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