Meldungsdatum: 17.03.2023
Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW unterstützt die Schaffung von bedarfsgerechten preisgünstigen bzw. preisgebundenen Wohnungen. Der Kreis Soest übernimmt dabei als Bewilligungsbehörde die Aufgabe der Antragsbearbeitung und Bewilligung. „Wichtig ist, dass wir mit den Bewilligungen die Zielgruppen bedienen, für die es einen besonders hohen Bedarf am Markt gibt“, betont Julian Schmidt, Leiter der Abteilung Planung und Entwicklung beim Kreis Soest. So konnten in diesem Jahr sowohl kleinere barrierefreie Wohnungen zum Beispiel für ältere Menschen, aber auch größere Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäuser für Familien bewilligt werden. Dieser Wohnraum verteilt sich auf Soest, Lippstadt, Warstein und Bad Sassendorf.
Auch in Sachen Eigentumsförderung gibt es erfreuliche Zahlen. Mit rund 1,3 Millionen Euro wurden Haushalte mit geringen oder mittleren Einkommen durch zinsgünstige Darlehen bei der Eigentumsbildung unterstützt. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage mit steigenden Zinsen, Handwerkermangel und explodierenden Baukosten stehen wir nun vor der Herausforderung, das Förderergebnis des letzten Jahres zu verstetigen, um weiterhin attraktiven bezahlbaren Wohnraum in allen kreisangehörigen Kommunen zu schaffen“, blickt Dr. Jürgen Wutschka, Dezernent für Regionalentwicklung, schon nach vorn.
Für das Jahr 2023 zeichnet sich ein positiver Trend ab. Abteilungsleiter Julian Schmidt: „Die neuen Förderbedingungen wurden durch die Landesregierung noch einmal verbessert – die Grunddarlehen sind gestiegen, die Zinsen bleiben zunächst bei 0 Prozent und über Zusatzdarlehen werden zum Beispiel besondere Klimastandards gefördert.“ Das Team der Wohnraumförderung arbeite bereits an einigen Anträgen. Mit vielen Investoren seien schon erste Beratungsgespräche geführt worden. Erfreulich sei insbesondere, dass in diesem Jahr auch für das Programm der Modernisierungsförderung Anträge vorliegen.
Landesweit hat die Landesregierung mit dem neuen Wohnraumförderprogramm 2023-2027 „Fördern, was Wohnungen schafft“ insgesamt 9 Milliarden für die Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt – 1,6 Milliarden Euro davon für das Jahr 2023. Für den Kreis Soest steht 2023 für alle Programmarten ein Budget von rund 12 Mio. Euro zur Verfügung. Davon können sowohl der Mietwohnungsneubau und der Eigentumserwerb als auch die Modernisierung im Bestand gefördert werden.
Die neuen Wohnraumförderbestimmungen sowie zusammenfassende Informationen für Investoren stehen auf der Website des Kreises Soest www.kreis-soest.de unter dem Suchbegriff „Wohnraumförderung“ zum Download und über weiterführende Links zur Verfügung. Ob eine Förderung im Bereich der Eigentumsförderung möglich ist, sollten interessierte Haushalte zunächst unter dem folgenden Link mit dem Chancenprüfer der NRW.Bank prüfen: https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/
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Wohnqualitäten preisgebundener Wohnungen sind vom freifinanzierten Wohnungsbau kaum zu unterscheiden. Foto: Janine Constant/ Kreis Soest
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